Steuervorteile – Wissenswertes für Anleger

Warum soll ich in eine denkmalgeschützte Immobilie investieren?

Alle Kosten, die zur Wiederherstellung des Objektes dienen und die vom Amt für Denkmalschutz genehmigt worden sind, werden als Werbungskosten anerkannt. Diese sogenannten Sanierungskosten sind innerhalb von zwölf Jahren zu 100 % steuerlich absetzbar (siehe auch Abschreibungsarten). Je höher also der Sanierungskostenanteil eines Gebäudes ist, desto höher sind damit auch die vom Kapitalanleger absetzbaren Werbungskosten. Sanierungskostenanteile können bis zu 80 % betragen.

In dem gesamten Sanierungsverlauf werden sämtliche Arbeiten unter Aufsicht des Amtes für Denkmalschutz überwacht. Alle Maßnahmen am Objekt brauchen eine Genehmigung. Sinn und Zweck dieser Kontrolle ist es, den ursprünglichen Zustand des Objekts wiederherzustellen. Hierzu zählen zum Teil Fenster, Treppenhäuser, Rekonstruktion von Wand- oder Deckengemälden, Haus- und Wohnungseingangtüren.

In anderen Bereichen, die nicht der Kontrolle des Amtes unterliegen, kann der Bauträger entsprechende Neubaußmaßnahmen durchführen lassen. Hierzu zählen Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationen, Wärmedämmfassaden usw.

Durch ihre historischen Elemente besitzen denkmalgeschützte Häuser einen besonderen Flair, liegen meist zentral und aufgrund der sehr guten Bausubstanz dieser Objekte kann der Kapitalanleger nach erfolgreicher Sanierung mit einer enormen Wertsteigerung rechnen. Auch die Mieteinnahmen liegen hier deutlich über dem Marktdurchschnitt, was die Einzigartigkeit dieser Investition unterstreicht.

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Was ist ein Baudenkmal?

Ein Baudenkmal ist ein Gebäude, das einen besonderen Wert hat und deshalb als schützenswert gilt. Der besondere Wert kann aus verschiedenen Eigenschaften (künstlerisch, politisch, städtebaulich) resultieren. Ein Baudenkmal fällt meistens durch seine architektonisch hochwertige Gestaltung auf. Mit Hilfe des Denkmalschutzes gilt diese zu erhalten.

Durch die Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie wird das städtebauliche Bild verbessert. Dadurch profitieren sowohl Anwohner als auch die Stadt selbst.

Baudenkmäler werden in den Gesetzen vom Denkmalschutz der Bundesländer als Immobilien definiert, an denen zu Nutzung und Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht. Die Gesetze unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. (Die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer)

Ein Hinweis für ein Baudenkmal ist die Lage in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet. Hier existieren sehr viele Objekte, die um die Jahrhundertwende erbaut wurden und die man erhalten sollte.

Nicht alle Objekte erfüllen jedoch das Kriterium des Baudenkmals. Hierbei kann es seitens des Finanzamtes zu einer Ablehnung der Geltendmachung der Sanierungskosten kommen.

Die Bedingung für ein Baudenkmal sollte unbedingt vorher durch den Bauträger nachgewiesen werden

Einkommensteuer

lnanspruchnahme der Steuervergünstigung für Herstellungs- und Anschaffungskosten bei Baudenkmälern nach §§ 7 i und 10 f Abs. 1 Einkommensteuergesetz – EStG – sowie die Regelung über den Abzug von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmälern nach §§ 10 f Abs. 2 und 11 b EStG setzen voraus, dass der oder die Steuerpflichtige durch eine Bescheinigung gemäß § 40 DSchG nachweist, dass die vorgenommenen Maßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich und in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde durchgeführt worden sind.

Wir beraten Sie diesbezüglich gerne und prüfen, ob eine Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für Ihre Idee machbar sind.

Spekulationsfrist

Spekulationsfrist beträgt zur Zeit 10 Jahre, sie wurde zum Schutz der Mieter von einstmals 2 Jahren auf diesen heutigen Wert gesetzlich festgelegt. Dies bedeutet, das ein realisierter Immobiliengewinn nach Ablauf dieser Frist absolut steuerfrei ist! Ein weiteres wichtiges Kriterium, das für die Immobilie als Anlageform spricht.